Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 7 AS 430/17 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,95205
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 7 AS 430/17 NZB (https://dejure.org/2017,95205)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.11.2017 - L 7 AS 430/17 NZB (https://dejure.org/2017,95205)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. November 2017 - L 7 AS 430/17 NZB (https://dejure.org/2017,95205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,95205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 7 AS 430/17
    Eine Betriebskostenrückzahlung, die dem Hilfebedürftigen nicht ausgezahlt, sondern mit aufgelaufenen Forderungen verrechnet werde, bewirke aber nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2012 zum Aktenzeichen B 4 AS 132/11 R bei diesem einen wertmäßigen Zuwachs, weil sie wegen der damit gegebenenfalls verbundenen Schuldbefreiung oder Verringerung anderweitiger Verbindlichkeiten einen bestimmten in Geld ausdrückbaren wirtschaftlichen Wert besitze.

    Das BSG habe im Urteil vom 16. Mai 2012 zum Aktenzeichen B 4 AS 132/11 R entschieden, dass ein Guthaben nicht angerechnet werden könne, wenn es aufgrund einer Aufrechnung nicht realisierbar sei.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 7 AS 430/17
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form einer Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -).
  • BSG, 17.06.2013 - B 10 EG 6/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 7 AS 430/17
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form einer Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 7 AS 430/17
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form einer Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 7 AS 430/17
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form einer Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht